AGB Elektrotechniker
Stand Januar 2016
17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
17.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Anmerkungen:
Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
Bearbeitet 01.2020 nach Vorlage der WKO